Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Nachfolgend regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Nutzung des Services von www.kartraining.de, die darin enthaltenen Dienstleistungen, insbesondere offene Seminare, Inhouse Seminare, Coachings, Workshops oder ähnliche Formate, sowie sämtliche Inhalte, welche dem Nutzer des Services entgeltlich und unentgeltlich durch KART, Komp Automotive Retail Trainings, Inhaber André Komp (nachfolgend „Veranstalter“ genannt), angeboten werden.

Der Service des Veranstalters steht dem Kunden zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.

II. Urheberrechtsschutz

II.I Urheberrecht bezüglich der Website www.kartraining.de

Diese Website und die auf ihr bereitgestellten Informationen sind weltweit urheberrechtlich aufgrund der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, ins- besondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben vorbehalten. Private Nutzer können einzelne Programme, Dateien oder Inhalte herunterladen und nutzen, sofern vorhandene Urheberrechtsvermerke nicht entfernt werden. In keiner Form ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters eine gewerbliche Nutzung der Website und der darin enthaltenen Inhalte zulässig.

II.II Aufzeichnungen aus den Seminar-Veranstaltungen

KART garantiert, dass keine Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen der Seminargäste ohne schriftliche Freigabe publiziert werden.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Trainer und Seminargäste ist das Publizieren und Teilen unter Nichtteilnehmern eines KART Seminars von Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen, auch in Auszügen, ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Unbefugte Aufnahmen oder ungenehmigte Publikationen werden juristisch verfolgt und führen zu Haftungsansprüchen des Veranstalters an die Seminargäste und an die entsendenden Betriebe.

II.III Seminarunterlagen

Sämtliche Seminarunterlagen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Veröffentlichung, Vervielfältigung, Veränderung sowie Weitergabe an Dritte, ohne schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet und wird juristisch verfolgt.

III. Gewährleistung und Haftung

III.I Haftung für die Internetpräsenz www.kartraining.de

Der Veranstalter ist bemüht, auf kartraining.de vollständige, richtige und aktuelle Informa- tionen bereitzustellen sowie deren Verfügbarkeit sicherzustellen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Garantie dafür, dass die auf dieser Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell und jederzeit verfügbar sind. Die Informationen werden kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Der Gebrauch der Website geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Veranstalter und mit ihm verbundene Unternehmen übernehmen soweit nach den einschlägigen Gesetzen zulässig keinerlei Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Informationen entstehen. Die Auswahl und die Verwendung des Contents erfolgt in alleiniger Verantwortung des Nutzers.

III.II Haftung für die Dauer der Seminar-Veranstaltung

Die An- und Abreise, sowie die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Ein Seminar ist kein Ersatz für medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Teilnehmer/Innen haften für durch sie verursachte Schäden selbst und persönlich.

IV. Anmeldung zu Präsenztrainings von KART

Durch die Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/In bzw. Auftraggeber/In folgendes an:

IV.I Anmeldung und Stornierungsbedingungen

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und ca. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Rechnung.
Bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungstermin können Sie kostenlos Ihren Seminarplatz stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr für den Seminarplatz. Selbstverständlich ist die Teilnahme einer Vertretung des angemeldeten Teilnehmers für die gemeldete Veranstaltung möglich.

IV.II Die Teilnahmegebühr beinhaltet

Die Teilnahmegebühr für die Präsenzseminare versteht sich inkl. Mittagssnack und Kaffeepausen, sowie nicht alkoholischer Erfrischungsgetränke, die durch den leitenden Trainer vor Ort bestellt und schriftlich freigegeben wurden. Im Preis ist auch ein Teilnehmerzertifikat enthalten.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

IV.III Die Teilnahmegebühr beinhaltet nicht

Die Teilnahmegebühr beinhaltet nicht die Übernahme der Reisekosten sowie die Kosten für Aufenthalt und selbst bestellte Verpflegung außerhalb oder während der Seminar-Veranstaltung.

V. Anmeldung zu Videotrainings von KART

Durch die Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/In bzw. Auftraggeber/In folgendes an:

V.I Anmeldung und Stornierungsbedingungen

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie unverzüglich per Mail Zugang zu dem jeweiligen Videotraining und ebenfalls eine Rechnung. Diese ist innerhalb von zehn Werktagen zu begleichen.
Tätigen Sie den Kauf als Unternehmer gem. §14 BGB in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit steht kein Widerrufsrecht zu.
Wird der Kauf privat getätigt, besteht unter der Prämisse das Produkt nicht konsumiert zu haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

V.II Die Teilnahmegebühr beinhaltet

Im Preis sind alle Videos und Dokumente zum Download enthalten. Ein Zertifikat ist nach bestandenen Test zu erhalten.
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

VI. Rechte des Seminarveranstalter und der leitenden Trainer

VI.I Absage von Trainings-Veranstaltungen

Veranstaltungen können und werden aufgrund höherer Gewalt, Krankheit des Trainers, akuter und nicht kurzfristig zu behebender technischer Schwierigkeiten oder einer, nach dem Ermessen des Veranstalters, zu geringen Teilnehmeranzahl für das gebuchte Seminar abgesagt. In den Fällen einer Absage wird nur der Seminarbeitrag rückerstattet. In diesen Fällen einer Absage entsteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung anfälliger Stornokosten für Reise und Aufenthalt, Verdienstausfall o.ä..

VI.II Ausschluss von Teilnehmern von einer Trainings-Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne TeilnehmerInnen von Veranstaltungen auszuschließen, wenn diese die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden (dies festzustellen obliegt den leitenden Trainern vor Ort in Abstimmung mit der Geschäftsführung). In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch des/der Teilnehmers/Teilnehmerin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten. Reise-, Aufenthalts-, Internet- und Verpflegungskosten sind vom/von der TeilnehmerIn selbst zu tragen.

VII. Beauftragung zu individuellen Veranstaltungen

Mit der Beauftragung zu Inhouse-Seminaren, Einzelcoachings, oder sonstigen individuellen Veranstaltungen erkennt der Auftraggeber folgendes an:

VII.I Räumlichkeiten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Veranstaltungen an seinem Firmensitz geeignete Räumlichkeiten und entsprechende Ausstattung zur Verfügung zu stellen.

VII.II Reisekosten

Die Reise- und Übernachtungskosten des Veranstalters für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers werden von dem Auftraggeber übernommen. Die Höhe der Reisekosten ist dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.

VII.III Stornobedingungen

Kann ein Termin aus einem von dem Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht abgehalten werden, gilt ein Ausfallhonorar in Höhe des zuvor vereinbarten Honorars für die KART Veranstaltung als vereinbart, sofern die Veranstaltung innerhalb der letzten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert wird. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber werden davon nicht berührt.

VII.IV Terminfindung

Bei der Beauftragung hat der Auftraggeber die Möglichkeit Terminwünsche zu äußern. Der Veranstalter versichert, die Terminwünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Bis zur finalen und verbindlichen Terminbestätigung übernimmt der Veranstalter keine Garantie für Terminwünsche des Auftraggebers. Nichtverfügbarkeit von Terminwünschen berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag.

VIII. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

VIII.I Vertragsschluss auf Rechnung Dritter

Bei einer Anmeldung oder Beauftragung auf Rechnung Dritter gelten Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Änderung des Rechnungsempfängers auf Wunsch des Leistungsempfängers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers.
Mit der Anmeldung oder Beauftragung auf Rechnung Dritter oder der Beauftragung zur nachträglichen Änderung des Rechnungsempfängers versichert der Leistungsempfänger stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

VIII.II Rechnungsstellung und Rechnungsänderungen

Der Veranstalter bietet bei der Anmeldung oder Beauftragung die Möglichkeit detaillierte Angaben zum Leistungs- und Rechnungsempfänger zu machen. Die Rechnungsstellung erfolgt an den bei der Anmeldung oder Beauftragung angegebenen Rechnungsempfänger. Wird kein separater Rechnungsempfänger angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung automatisch an den angegebenen Leistungsempfänger.

VIII.III Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
Ist der Rechnungsbetrag am 21. Tag nach Erhalt der Rechnung nicht auf dem angegebenen Bankkonto eingegangen, erhebt der Veranstalter eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von € 40,- auf den bestehenden Rechnungsbetrag. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, weitere Schritte einzuleiten. Hierzu gehört unter anderem die Abgabe der Forderung an einen entsprechenden Inkassodienstleister.

IX. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

IX.I Gerichtsstand für Unternehmen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Veranstalters, soweit der Seminargast als Unternehmer anzusehen ist.

IX.II Gerichtstand für Privatpersonen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort des Seminargastes, soweit dieser als Privatperson anzusehen ist.

 

Stand 2/2021, Augsburg